125er ab 16 Jahren

Wir haben Dir die wichtigsten Fragen und Antworten aufgeschrieben.

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Jugendliche im Alter von mindestens 16 Jahren mit maximal 11 kW (15 PS) starken Motorrädern und Rollern der Führerschein-Kategorie A1 (125 cm3) zur Arbeit und zur Schule fahren und diese auch für Freizeitaktivitäten nutzen. Dafür benötigen sie den Führerausweis der Unterkategorie A1.2

Der Führerausweis der Unterkategorie A1 Kleinmotorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert. Beim Erreichen des Alters von 16 Jahren kann ohne praktische Prüfung in die Unterkategorie A1 (max. 125 cm3, max. 11 kW/15 PS) gewechselt werden.

  1. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.
  2. Einen Sehtest vorweisen.
  3. Einen Verkehrskundekurs und einen Nothelferkurs absolvieren.
  4. Eine Theorieprüfung ablegen.

Nach Erhalt des Lernfahrausweises müssen innerhalb von vier Monaten 12 Stunden Grundschulung in einer Fahrschule absolviert werden. Danach wird der Lernfahrausweis automatisch um ein Jahr verlängert und der Inhaber ist zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Die praktische Grundschulung von 12 Stunden ist unbeschränkt gültig und muss für alle Kategorien nur einmal absolviert werden.

Damit du mit 125er fahren darfst musst du folgende Kurse und Prüfungen machen:

Sehtest

Nothelferkurs

Verkehrskundekurs

Theorieprüfung

12-stündige praktische Grundschulung und praktische Prüfung der Kategorie A1

Ja. Die Theorieprüfung und die unbeschränkt gültige praktische Grundschulung müssen hingegen nicht nochmals absolviert werden.

Nein. Beim Übergang von der Unterkategorie A1 Kleinmotorrad (ab 15 Jahren) zu Unterkategorie A1 (ab 16 Jahren, max. 125 cm3, max. 11 kW/15 PS) ist keine praktische Prüfung notwendig. Vorausgesetzt, man fängt mit A1 an, sind bis zur unlimitierten Kategorie A insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren.

Nein. Ab 2021 muss – egal welchen Alters und welche Führerscheinkategorien bereits vorhanden sind – immer zuerst zwei Jahre lang mit dem Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW/48 PS) gefahren werden und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Für den nachfolgenden Aufstieg in die unlimitierte Kategorie A muss erneut ein Lernfahrausweis bestellt und eine praktische Prüfung absolviert werden.

Nein. Der Inhaber der Kategorie B kann die Unterkategorie A1 auch unter dem neuen Recht prüfungsfrei erhalten, muss aber die 12 Stunden praktische Grundschulung absolvieren.

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